Kontext 

ManoManoPro Deutschland ermöglicht es Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind und eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben, bei der Zahlung von der Umsatzsteuer auf Produkte, die von unseren Händlern aus einem anderen Land der Europäischen Union versendet werden, sowie auf die entsprechenden Lieferkosten befreit zu werden.

Die Umsatzsteuer muss jedoch in Deutschland auf Ihrer Umsatzsteuererklärung umverrechnet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Wie kann ich feststellen, ob mein Unternehmen für die deutsche Umsatzsteuer registriert ist?

Wenn Ihr Unternehmen dem deutschen Finanzamt gegenüber umsatzsteuerpflichtig ist oder Umsatzsteuererklärungen einreicht, hat es in Deutschland eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Einige Unternehmen haben keine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Warum muss ich meine deutsche innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben?

Die Angabe Ihrer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihren Kontoeinstellungen und die Bestätigung dieser Nummer durch ManoManoPro ermöglicht es Ihnen, bei der Zahlung von der Umsatzsteuerbefreiung für die berechtigten Produkte zu profitieren. 

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Wie wird meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestätigt und wie lange dauert das?

Die Validierung der Nummer wird von ManoManoPro durch das automatisierte Mehrwertsteuer-Informationssystem (MIAS) durchgeführt und kann mehrere Tage dauern. Sie erhalten eine Benachrichtigung, die Sie über den Erfolg oder Misserfolg der Validierung informiert.

Für den Fall, dass Ihre USt-IdNr. von ManoManoPro als ungültig eingestuft wird und Sie dies für einen Fehler halten, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter unter dieser Nummer:  (0) 69 96 75 97 76 (Tippen Sie 1).

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Wann tritt die Umsatzsteuerbefreiung für berechtigte Produkte in Kraft? 

Sobald Ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestätigt wurde, wird die Umsatzsteuerbefreiung automatisch in Ihrem Warenkorb auf die berechtigten Produkte angewendet.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung nicht rückwirkend für Ihre früheren Einkäufe gilt.

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Warum wird die Umsatzsteuerbefreiung in meinem Warenkorb nicht mehr auf die berechtigten Produkte angewendet, obwohl ich sie bisher in Anspruch genommen habe?

Es gibt mehrere Gründe, warum die Umsatzsteuerbefreiung für berechtigte Produkte aufgehoben werden kann:

  • Ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht mehr gültig: ManoManoPro prüft in regelmäßigen Abständen die Gültigkeit Ihrer Nummer, und diese erscheint nun nicht mehr als gültig im automatisierten Umsatzsteuer-Informationssystem (MIAS).
  • Eine Konformitätsprüfung ist im Gange und eine Dokumentenanforderung steht noch aus: Nach Ihren umsatzsteuerbefreiten Einkäufen möchten wir eine Verwendungsprüfung Ihres Status durchführen. Zu diesem Zweck warten wir auf die Zusendung eines Dokuments Ihres Unternehmens von Ihrem Konto aus, in dem der Name Ihres Unternehmens und die mit Ihrem ManoManoPro-Konto verbundene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deutlich angegeben sind.
  • Sie haben in Ihrem ManoManoPro-Profil angegeben, dass Sie nicht für die Umsatzsteuer registriert sind:  Dies hat zur Folge, dass die Verwendung Ihrer in Ihrem Profil registrierten innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorübergehend deaktiviert wird.
  • Sie haben kürzlich die Änderung Ihrer innergemeinschaftlichen USt-IdNr. beantragt und Ihr Antrag wurde noch nicht bearbeitet oder abgelehnt: Wenn Sie die Änderung einer bereits gültigen innergemeinschaftlichen USt-IdNr. beantragen, wird die Nummer gelöscht und die Umsatzsteuerbefreiung pausiert, bis eine neue Nummer bestätigt wird.

Um mehr über Ihre Situation zu erfahren, gehen Sie zu Ihren Kontoeinstellungen, überprüfen Sie Ihre letzten ManoManoPro-E-Mails oder kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterunter dieser Nummer:  (0) 69 96 75 97 76 (Tippen Sie 1).

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Warum tragen einige Produkte weiterhin die Kennzeichnung „nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer“? 

Einige Produkte werden von Händlern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union versendet, die nicht über alle notwendigen Informationen verfügen, um eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Daher enthält die Rechnung, die Sie erhalten, die Umsatzsteuer, die Sie nicht abziehen können. 

Es ist jedoch leicht, während Ihres Einkaufs die Produkte zu erkennen, bei denen die Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann: 

  •  Der Preis wird nur inkl. MwSt. angezeigt 
  • Es erscheint die Meldung "MwSt. nicht abzugsfähig".
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